Ausbildung

(Link zur: Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfungan Akademien für Erzieherinnen und Erzieher- Fachschulen für Sozialpädagogik - (APO-FSP)Vom 5. Februar 2021)

 

Die Ausbildung an unserer Schule befähigt grundsätzlich zum Arbeiten in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere aber in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und zur Eingliederung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen wie z.B.:

  • Gruppendienst in stationärer/teilstationärer Jugendhilfe
  • Betreutes Wohnen
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit
  • Offene Jugendarbeit
  • Schulische Sozialarbeit
  • Ambulante Maßnahmen der Erziehungshilfe
  • Intensivpädagogische Betreuung