Kath. Fachschule für Sozialpädagogik Saarbrücken GmbH

 
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Zugangsvoraussetzungen für den Unterkurs

 

hier ein Auszug aus der aktuellen Prüfungsordnung

  • Verordnung Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - (APO-FSP) Vom 5. Februar 2021

§ 5 Aufnahmevoraussetzungen

(1) In eine Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - kann aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen nachweist:

  • einen mittleren Bildungsabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
  • eine in der Summe mindestens vierjährige, für den Besuch der Fachschule förderliche, hauptberufliche Tätigkeit oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst in einer sozialpädagogischen Einrichtung nach § 2 Absatz 1 und
  • die Fachhochschulreife im Fachbereich Gesundheit und Soziales einschließlich eines mindestens 36-wöchigen einschlägigen Praktikums in der Klassenstufe 11 der Fachoberschule oder
  • die allgemeine Hochschulreife an einer gymnasialen Oberstufe mit der berufsbezogenen Fachrichtung Gesundheit und Soziales und die Belegung des Fachs Pädagogik/Psychologie im E-Kurs oder
  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht sowie eine einschlägige, mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete sozialpädagogische Tätigkeit in den Arbeitsfeldern nach § 2 Absatz 1, verbunden mit einer Beurteilung dieser Tätigkeit, aus der die Eignung zur Aufnahme in die fachtheoretische Ausbildung an einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - hervorgeht, oder
  • eine sonstige von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte Qualifizierung an einer Schule, Hochschule oder Universität oder berufspraktischer Art und
  • die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers und
  • die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229; 1985 S. 195), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2760), in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Die in Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Voraussetzungen werden auch durch den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin/zum staatlich anerkannten Kinderpfleger oder zur staatlich geprüften Fachkraft für Haushaltsführung und ambulante Betreuung erfüllt, soweit die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses eingeschlossen sind.

(3) Die in Absatz 1 Nummer 2 genannten Voraussetzungen können durch die erfolgreiche Teilnahme an einer sich über ein Jahr erstreckenden beruflichen Vorbereitungsmaßnahme in geeigneten Praxiseinrichtungen in Verbindung mit einem erfolgreich absolvierten schulischen Vorbereitungskurs an der Fachschule ersetzt werden.

(4) Der in Absatz 1 Nummer 1 - oder ein von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss - und die nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d genannte Voraussetzung einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht können auch durch eine Hochschulzugangsberechtigung ersetzt werden.

Fundstelle: Amtsblatt I 2021, 356

 

Bewerbungen für den Unterkurs 2022/2023

Die Checkliste für erforderliche Bewerbungsunterlagen und verschiedene Vorlagen finden Sie unter dem Reiter Bewerbung > Unterlagen für die Bewerbung

Bitte verwenden Sie keine Mappen und vergessen Sie nicht E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

 

Über die Aufnahme entscheidet die Aufnahmekommission.  Der Ausbildungsbeginn ist der erste Schultag nach den saarländischen Sommerferien.

Wir erheben kein Schulgeld. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG)  oder dem Aufstiegsfortbildungsfördergesetz (AFBG) erfolgen.

Es entstehen Kosten für Bücher, Arbeitsmaterialien und Exkursionen.

Kontakt

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Adresse:

Hauptstr. 83

66123 Saarbrücken

 

Telefon:   

( 0681 ) 33792

 

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