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Aufnahme

 

 

Bewerbungen an der KFS sind möglich:

 

  1. Für eine Aufnahme in den Vorkurs:

 

Voraussetzungen:

 

  • Mindestens der mittlere Bildungsabschluss, möglichst bereits die Fachhochschulreife.
  • Ein Praktikumsvertrag mit einer Jugendhilfeeinrichtung (Hilfen zur Erziehung). Wenn Sie hierbei Hilfe benötigen, können Sie sich an das Sekretariat der KFS wenden.
  • Wir empfehlen die Vollendung des 18. Lebensjahres zu Beginn des Vorkurses

 

Die endgültige Zusage richtet sich nach der Bewerberlage. 

 

Kriterien der Auswahl sind:

 

  • Vertrag mit einer trägereigenen Einrichtung, (s. Links); Vertrag mit einer katholischen Einrichtung
  • Höhe und Qualität des Schulabschlusses
  • Höheres Alter, bzw. weitere berufliche Qualifikationenbesonderes Engagement, insbesondere im kirchlichen Bereich.

 

Die Zusage bezieht sich auf den für BewerberInnen ohne pädagogische Vorbildung obligatorischen Vorkurs zur Zulassung an der Akademie für Erzieher und Erzieherinnen, Fachschule für Sozialpädagogik. (12 Wochenstunden Unterricht in Teilzeit – und Blockform). Die Zusage für den Unterkurs der Fachschule ist abhängig von einem erfolgreichen Absolvieren des Vorkurses in Schule und Einrichtung.

 

 

  1. Bewerbungen für den Unterkurs:

 Voraussetzung:

    • Eine erfolgreich abgeschlossene (einschlägige) Berufsausbildung oder ein erfolgreich absolvierter Vorkurs. (Praktikum in den Hilfen zur Erziehung)
    • Mittlerer Bildungsabschluss
    • Wir empfehlen die Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Am 02. Februar 2010, ab 15.00 Uhr findet in der KFS eine Informationsveranstaltung zum Vorkurs und Unterkurs 2010/2011 und der weiteren Ausbildung statt, bei der auch VertreterInnen der Jugendhilfeeinrichtungen anwesend sind. Hier ist Gelegenheit sich einen Überblick über die Angebote von Praktikantenstellen in den Hilfen zur Erziehung zu verschaffen sowie die Gestaltung der schulischen Begleitung kennen zu lernen.

 

 Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Den Aufnahmeantrag erhalten Sie in unserem Sekretariat oder hier zum download (pdf).

Über die Aufnahme entscheidet die Aufnahmekommission.  Der Ausbildungsbeginn ist der erste Schultag nach den saarländischen Sommerferien.

Wir erheben kein Schulgeld. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nach dem Bundesausbildungsgesetz (Afg) erfolgen.

Es entstehen Kosten für Bücher, Arbeitsmaterialien und Exkursionen.

 

 

 

 

 

 


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