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Bewerbungen an der
KFS sind möglich:
- Für eine Aufnahme in den Vorkurs:
Voraussetzungen:
- Mindestens der mittlere
Bildungsabschluss, möglichst bereits die Fachhochschulreife.
- Ein Praktikumsvertrag
mit einer Jugendhilfeeinrichtung (Hilfen zur Erziehung). Wenn Sie
hierbei Hilfe benötigen, können Sie sich an das Sekretariat der
KFS wenden.
- Wir
empfehlen die Vollendung des 18. Lebensjahres zu Beginn des Vorkurses
Die
endgültige Zusage richtet sich nach der Bewerberlage.
Kriterien der Auswahl sind:
- Vertrag mit einer trägereigenen
Einrichtung, (s. Links); Vertrag mit einer katholischen
Einrichtung
- Höhe und Qualität des Schulabschlusses
- Höheres Alter, bzw. weitere berufliche
Qualifikationenbesonderes Engagement, insbesondere im
kirchlichen Bereich.
Die Zusage bezieht sich auf den
für BewerberInnen ohne pädagogische
Vorbildung obligatorischen Vorkurs zur Zulassung an der Akademie für
Erzieher und Erzieherinnen, Fachschule für Sozialpädagogik. (12
Wochenstunden Unterricht in Teilzeit – und Blockform). Die Zusage
für den Unterkurs der Fachschule ist abhängig von einem erfolgreichen
Absolvieren des Vorkurses in Schule und Einrichtung.
- Bewerbungen für den Unterkurs:
Voraussetzung:
- Eine erfolgreich abgeschlossene
(einschlägige) Berufsausbildung oder ein erfolgreich
absolvierter Vorkurs. (Praktikum in den Hilfen zur Erziehung)
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Wir
empfehlen die Vollendung des 18. Lebensjahres.
Am 02. Februar
2010, ab
15.00 Uhr
findet in der KFS eine
Informationsveranstaltung zum Vorkurs und Unterkurs 2010/2011 und der weiteren Ausbildung statt,
bei der auch VertreterInnen der
Jugendhilfeeinrichtungen anwesend sind. Hier ist Gelegenheit sich einen
Überblick über die Angebote von Praktikantenstellen in den Hilfen zur
Erziehung zu verschaffen sowie die Gestaltung der schulischen
Begleitung kennen zu lernen.
Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Den
Aufnahmeantrag erhalten Sie in unserem Sekretariat oder hier zum download
(pdf).
Über die Aufnahme entscheidet die
Aufnahmekommission. Der Ausbildungsbeginn ist der erste Schultag nach den
saarländischen Sommerferien.
Wir erheben kein Schulgeld. Bei Vorliegen der
persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nach dem Bundesausbildungsgesetz
(Afg) erfolgen.
Es entstehen Kosten für Bücher, Arbeitsmaterialien
und Exkursionen.
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